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BvDU: „Impfen gehört ausschließlich in ärztliche Hand“

Herbst-Winterzeit ist auch Impfzeit: das Gesundheitssystem bereitet sich angesichts der COVID-19-Pandemie und den steigenden Infektionszahlen auf eine höhere Nachfrage nach Impfungen vor. Unmut herrscht nun darüber, dass Apotheken in einigen Modellprojekten Grippeimpfungen verabreichen dürfen. „Wir Ärzte sind keine Apotheker und Apotheker sind auch keine Ärzte“, betont Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen (BvDU) e.V. „Impfungen überfordern das Tätigkeitsfeld und Können eines Apothekers und das gefährdet das Patientenwohl.“ Schroeder erklärt, dass nur Ärztinnen und Ärzte den Gesundheitszustand ihrer Patienten sowie deren grundsätzliche Impftauglichkeit beurteilen könnten und über das nötige Wissen um Kontraindikationen und Nebenwirkungen verfügten. „Wir Ärzte fordern ja auch nicht das Dispensierrecht“, stellt der Präsident des Berufsverbands fest. „Ärzte und Apotheker müssen sich auf ihre jeweiligen Kompetenzen konzentrieren und gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Patienten bestmöglich versorgt werden. Dafür obliegt den Apothekern die Distribution.“

Impfung in der urologischen Praxis

Seit Inkrafttreten des sogenannten Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 ist das Impfen von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen allen Ärzten ohne Fachgruppeneinschränkung möglich. Beispielsweise dürfen urologische Fachärzte nicht nur den Patienten, sondern auch deren Partner impfen. Ob HPV-Impfung oder Schutzimpfungen wie Influenza, Pneumokokken Herpes zoster, auch Urologinnen und Urologen können als kompetente Impfärzte agieren und so zu einem niederschwelligen Impfen beitragen“.

Keine Regresse für Impfungen

Ärzte müssen bei der Vorbestellung von Impfstoffen umsichtig sein. Um Regresse zu vermeiden, sollten sie sich gegen verspätete Lieferung absichern und nicht voreilig und pauschal große Mengen Impfstoff verordnen. „Die bestehenden Regelungen sind für die Praxis nicht tauglich. Gerade in Corona-Zeiten können wir nicht abschätzen, wie viele Patienten in unsere Sprechstunde kommen, um sich tatsächlich impfen zu lassen – der Regress für Impfstoffe muss daher weg“, fordert Schroeder.

Digitale Impfdokumentation notwendig

Impfpässe sind oft nicht lesbar, unvollständig oder werden gar nicht mehr wiedergefunden. Außerdem nehmen Patienten erforderliche Zweit- oder Drittimpfungen zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes oder Auffrischungsimpfungen häufig nicht wahr. „Die elektronischen Patientenstammdaten müssen künftig um einen digitalen Impfpass erweitert werden“, so Schroeder. „Nur durch ein aktives Impfmanagement lassen sich die Impfquoten in der Bevölkerung sowie die Qualität der Impfpraxis verbessern.“

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