KBV: Ärzte haben das Recht, Hygienemaßnahmen, wie das Tragen einer Maske, anzuordnen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich in der Sache geäußert, nachdem einige Aussagen, u.a. in der KV Baden-Württemberg, in die andere Richtung zeigten. „Die Rechtsberater der KBV und der KVen sind einhellig der Auffassung, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Rahmen ihrer Hygienekonzepte auch über den 31.3. hinaus das Recht haben, den Zutritt zu Praxisräumen vom… [Weiterlesen]