COVID-19-Pandemie: GOÄ-Hygienepauschale Nr. 383 endet zum 31.März
Die meisten in Zusammenhang mit Corona stehenden Sonderregelungen in den EBM-Leistungen liefen zum 31.03. aus, wie zum Beispiel die Vereinbarung zur Berechnung aufwändiger Hygienemaßnahmen entsprechend der GOÄ-Nr. 383. Für Leistungen, die ab dem 1. April 2022 erbracht werden, ist somit keine GOÄ-Hygienepauschale mehr berechenbar. Die Möglichkeiten der Nutzung des Gebührenrahmens nach § 5 GOÄ (Steigerung)… [Weiterlesen]