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Licht und Schatten: Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen

Der Bundestag gab dem Terminservice- und Versorgungsgesetz am Donnerstagvormittag grünes Licht. Das Gesetz soll voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten.

“Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lösungen den Alltag erleichtern”, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. “In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.”

Die Fachärzteschaft meldete sich bereits Mittwoch zu Wort. So kommentierte Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Fachärzte Deutschland, dass die geplante Ausbudgetierung einzelner Leistungen positiv sei. Jedoch kritisierte er die Eingriffe in die Selbstverwaltung und die Tatsache, dass die Ärzte ihre Praxen künftig fünf Stunden länger für die Kassenzulassung geöffnet halten müssen und die grundversorgenden Facharztgruppen zudem fünf offene Sprechstunden für die gesetzlich Versicherten anbieten müssen. “Direkte Durchgriffsregelungen auf das Praxismanagement und in die Organisation der ärztlichen Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nehmen die notwendigen Freiräume zur Organisation einer patientenorientierten hochwertigen Versorgung.”

Quelle: Ärzte Zeitung online / SpiFa

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