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Keine experimentelle Neuordnung des Gesundheitswesens

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), lehnt Gesetzesentwurf ab und fordert Nachbesserung im gemeinsamen Dialog!

So lautet der Beschluss der Mitgliederversammlung des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) vom 1. September 2017 zum jüngst lancierten Gesetzesvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ein neues weltweit einmaliges heilkundliches Studium der Psychologie aufzulegen. Die Implementierung des so entstehenden völlig neuen psychologischen Heilberufes würde absehbar zu erheblichen strukturellen Systemveränderungen im deutschen Gesundheitssystem führen.

„Die vorgesehene allumfängliche gesetzliche Zuweisung von Zuständigkeiten an einen neuen psychologischen Beruf in allen Bereichen und Strukturen der Medizin darf sich nicht ohne breit geführte Diskussion unter und mit den Ärzten in den Koalitionsvertrag einschleichen“, so Vorstandsmitglied des SpiFa und Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte Dr. Christian Albring zum Gesetzesentwurf. Albring weiter, „wir Gynäkologen nehmen zusammen mit 66.000 anderen Ärztinnen und Ärzten an der psychosomatischen Grundversorgung teil. Die unabsehbaren Folgen des vorliegenden Gesetzesvorschlages für das ärztliche Berufsbild müssen im öffentlichen Diskurs grundlegend besprochen werden.“

Der Vorsitzendes des Ausschusses Psychotherapie in den Fachgebieten im SpiFa (PIF-Ausschuss), Messer stellt hierzu fest: „Das Gesetz hat mit Psychotherapie wenig zu tun. Es geht vielmehr um die Verschiebung von Zuständigkeiten, Macht und Geld in den psychologischen Bereich. Dazu soll beispielsweise ohne fachlichen Grund die gesetzliche Definition des Begriffes Psychotherapie ins Beliebige erweitert werden. Um das zu erreichen, informieren die so Begünstigten die Öffentlichkeit gezielt fehl.“ Nachdem dies in der Konzertierten Aktion der Berufsverbände in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Gefahr deutlich wurde, hat der SpiFa in seiner Mitgliederversammlung am 1. September 2017 einen Beschluss im Einklang mit der fortlaufenden Beschlusslage der Deutschen Ärztetage gefasst, der sich grundsätzlich gegen das Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form ausspricht.

Beschluss der Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. vom 1. September 2017

(pi SpiFa, 06.09.2017)

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