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Krankenkassen werden vor Hintertreiben des politischen Willens gewarnt

Etwas Schatten, etwas Licht, so wird der vorgelegte Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von den ärztlichen Organisationen beurteilt, die sich in der Allianz deutscher Ärzteverbände zusammengeschlossen haben.

Einerseits setzt das Vorhaben weitere schwerwiegende Eingriffe des Gesetzgebers in die Selbstverwaltung und die Organisationshoheit ärztlicher Praxen fort, andererseits erkennt die Politik erstmals den Zusammenhang zwischen der Budgetierung ärztlicher Leistungen und Terminkapazitäten niedergelassener Ärzte an.

Mit der Einführung neuer Leistungs- und Servicebereiche und dem klaren Willen, diese ausdrücklich extrabudgetär zu vergüten, geht der Gesetzgeber einen ersten Schritt in die Entbudgetierung aller ärztlichen Grundleistungen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, der – wenn er konsequent hin zu einem vollständigen Ende der Budgets weitergegangen würde – zahlreiche massive Eingriffe in die Selbstverwaltung und die Freiberuflichkeit niedergelassener Ärzte überflüssig gemacht hätte.

Gleich an vier Stellen – bei neuen Patienten, wenn Patienten über die Terminservicestelle kommen, bei akuten Patienten und in der offenen Sprechstunde – wird die extrabudgetäre Vergütung der Grund- und Versichertenpauschalen als Anreiz gesetzt. Darüber hinaus wird für neue Patienten auch eine Erhöhung der extrabudgetären Vergütung eingeführt.

Jetzt muss der Gesetzgeber aber auch sicherstellen, dass die Krankenkassen diesen politischen Willen nicht durch windige Bereinigungsregeln ad absurdum führen und niedergelassene Ärzte erneut Mehrleistungen erbringen ohne dafür das erforderliche Geld zu erhalten. Die Vorgaben im Gesetz hierzu müssen wasserdicht formuliert werden.

Den gesetzgeberischen Eingriff in vertragliche Vereinbarungen zu den Mindestsprechstundenzeiten lehnen die Ärzteverbände der Allianz aber aus grundsätzlichen und sachlichen Gründen ab: Grundsätzlich, weil der Gesetzgeber nicht in die Vertragshoheit von Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Ärzten eingreifen darf, sachlich, weil es sich um einen schwerwiegende Eingriff in die Autonomie von Organisationsstrukturen eines freien Berufes handelt. Hier wird weiter die Abrissbirne an dem erprobten System der Selbstverwaltung geschwungen.

(pi Allianz deutscher Ärzteverbände, 22.08.2018)

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