Die Mitglieder des Haushaltsausschusses haben sich am Mittwochnachmittag mit diversen Aspekten der Corona-Krise befasst. Im Vorfeld der Videokonferenz der Mitglieder des Europäischen Rates am 23. April debattierten die Abgeordneten unter anderem die verschiedenen in der Diskussion befindlichen Instrumente zur Finanzierung europäischer Hilfsmaßnahmen. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums umriss in der Sitzung die Diskussionsstände zu verschiedenen Überlegungen rund um den Europäischen Stabilitätsmechanismus, die Europäische Investitionsbank, das europäische Kurzarbeitergeld („Sure“) und den sogenannten Recovery Fund der EU. Zudem berichtete der Ministeriumsvertreter über nationale Hilfsprogramme unter anderem über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zudem tauschten sich die Ausschussmitglieder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) über Themen wie beispielsweise die Modalitäten der Beschaffung von Schutzausrüstung aus.
BMG-Anträge für Mittel für Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung
Die Bundesregierung unterrichtete den Ausschuss über bereits bewilligte Anträge auf Deckung von Mehrbedarfen zur Bekämpfung der Pandemie. Für Ausgaben im Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wurden vom Bundesfinanzministerium zwei im April gestellte BMG-Anträge für Mittel vor allem für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro – zwei Milliarden Euro für 2020 und summiert 500 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung (VE) für 2021 und 2022 – sowie in Höhe von bis zu 8,3 Milliarden Euro – 7,8 Milliarden Euro für 2020 und 500 Millionen Euro als VE für 2021 – genehmigt.
Im Einzelplan des Auswärtigen Amtes wurde ein Mehrbedarf von 300 Millionen Euro für den „humanitären Mehrbedarf“ genehmigt. Die Mittel sollen laut Vorlage auf diverse internationale Organisationen verteilt werden.
Die Mehrbedarfe werden durch die Globale Mehrausgabe in Höhe von 55 Milliarden Euro im Einzelplan 60 gedeckt, die mit dem Nachtragshaushalt 2020 eingestellt worden war.
Investitionszuschüsse zur Ausweitung der Produktion von Vorprodukten für die Herstellung von medizinischen Schutzgütern
Zudem unterrichtete die Bundesregierung den Ausschuss über die beabsichtigte Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro. Die Mittel sollen für „Investitionszuschüsse zur Ausweitung der Produktion von Vorprodukten für die Herstellung von medizinischen Schutzgütern“ dienen. Beabsichtigt ist zudem die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe im Etat des Bundesverkehrsministeriums in Höhe von bis zu 78 Millionen Euro. Damit soll die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) beim Umgang mit der Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Luftverkehr durch eine Einzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft unterstützt werden.
Weiterhin beabsichtigt das Bundesfinanzministerium eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre in Höhe von insgesamt bis zu rund 4.7 Milliarden Euro im Einzelplan 60 zu erteilen. Damit soll Vorsorge für mögliche Verluste aus dem „EU Covid-19 Garantiefonds“ der Europäischen Investitionsbank getroffen werden. Für die Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm 2020 im selben Einzelplan hat das Bundesfinanzministerium eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro erteilt.
Zudem unterrichtete das Bundesfinanzministerium den Ausschuss über die Übernahme einer Gewährleistung in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro für Warenkreditversicherungen. Laut BMF-Vorlage sollen zunächst mit fünf in Deutschland tätigen Kreditversicherern entsprechende Garantieverträge geschlossen werden. Das Bundesfinanzministerium begründet die Übernahme der Garantien mit den möglichen Folgen, die ein flächendeckender Rückzug der Kreditversicherer für Lieferketten, Liquidität und Solvenz zahlreicher Unternehmen branchenübergreifend gehabt hätte.
Quelle: hib – heute im Bundestag