Versicherungspflicht für Vertragsärztinnen und -ärzte
Ein neues Gesetz verpflichtet Medizinerinnen und Mediziner dazu, eine Haftpflichtversicherung mit bestimmter Mindestdeckungshöhe abzuschließen von Johannes Jaklin Der Gesetzgeber hat sich mit dem Thema der Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärztinnen und -ärzte befasst und sieht hier einen Regelungsbedarf. Daher wurde das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) dazu genutzt, eine Versicherungspflicht für Vertragsärztinnen und -ärzte zu schaffen. Bundestag und Bundesrat haben… [Weiterlesen]