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Aktualisierte Broschüre der KBV zur Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken. Vertragsärzte und Krankenhausärzte übernehmen gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung und das zu gleichen Rahmenbedingungen. Die Vergütung erfolgt dabei extrabudgetär ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen.

Seit diesem Jahr können auch Patientinnen und Patienten mit urologischen Tumoren können in der ASV betreut werden. Das ASV-Angebot richtet sich an Patienten ab 18 Jahren mit besonderen Verlaufsformen von urologischen Tumoren.

Näheres zu den Anforderungen für die Teilnahme an der ASV hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Anlage 1.1a Tumorgruppe 3 zur ASV- Richtlinie geregelt. Was dort drin steht und wie Ärzte an der ASV teilnehmen können, welche Anforderungen sie erfüllen müssen und wie die Abrechnung läuft, fasst die aktualisierte Praxisinformation der KBV zusammen.

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