Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt Eckpunkte zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft vorgelegt. Bundeswirtschaftsministerin Zypries: „Die Digitalisierung verändert nahezu all unsere Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Das betrifft die Industrie und den Mittelstand, aber auch die Gesundheitswirtschaft, die einen der größten deutschen Wirtschaftssektoren darstellt. Gleichzeitig zählt sie aber auch zu den am wenigsten digitalisierten Branchen. Wenn wir es schaffen, Hemmnisse abzubauen und Innovationen Luft zum Atmen zu geben, bietet die Digitalisierung gerade in diesem Bereich viele Chancen. Es ist wichtig, innovativen Start-ups den Zugang zum Gesundheitsmarkt, insbesondere zur Regelversorgung, zu erleichtern. Wir sollten lokale Experimentierräume ermöglichen und digitalisierte, ganzheitliche Lösungen fördern sowie die digitale Infrastruktur verbessern. So können wir die Innovationen zum Wohle der Menschen nutzen.“
Das Eckpunktepapier finden Sie hier.
Unterstützung von digitalen, ganzheitlichen Lösungen
Um in der digitalen Produktions- und Plattformökonomie international konkurrenzfähig zu bleiben, sollen Unternehmen der deutschen Gesundheitswirtschaft bei der Entwicklung von digitalisierten, ganzheitlichen Lösungen gefördert werden.
Verbesserung des Weges in die Regelversorgung
Start-ups haben es im Gesundheitsmarkt schwer Fuß zu fassen. Wir müssen daher den Zugang in die Regelversorgung der Krankenkassen (Erstattung der Leistungen durch die Krankenkassen) verbessern. Langwierige und komplizierte Prozesse bilden eine wesentliche Hürde. Verbindliche Fristen und eindeutige Ansprechpartner bei den Zulassungsbehörden können hier Abhilfe schaffen.
Unterstützung beim Zugang zu Risikokapital
Um eine leistungsgerechte Entlohnung von digitalen Angeboten und Produkte sicher zu stellen, sollen betroffene Unternehmen und Verbände bei der Festlegung der Gebührenziffer durch den sog. Bewertungsausschuss im Vorfeld beteiligt werden.
Schaffung von Experimentierräumen
Auch in der Gesundheitswirtschaft brauchen wir Innovationen. Hierzu müssen wir Experimentierräume schaffen, d. h. bestimmte Regularien temporär oder lokal so anpassen, dass Innovationen leichter möglich werden. Auch müssen wir für Ärzte die Hemmnisse für telemedizinische Leistungen abbauen, die teilweise in den Kammerordnungen heute noch bestehen.
Förderung digitaler Investitionen in Krankenhäusern
Um Investitionen in die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern zu verbessern, sollen zusätzliche öffentliche Mittel i. H. v. 500 Millionen Euro für Unikliniken bereitgestellt werden.
Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten
Um die bestehenden Diagnose- und Therapieverfahren zu verbessern, sollen Forschungsdaten, klinische Daten und Daten aus der Patientenversorgung unter strikter Wahrung des Schutzes personenbezogener Patientendaten bereitgestellt und verknüpft werden.
Umsetzung eines einheitlichen Datenschutzes
Um Klarheit für Organisationen und Unternehmen zu schaffen, welche gesetzlichen Anforderungen beim Umgang mit Gesundheitsdaten erfüllt werden müssen, sollen bundeseinheitliche, transparente und verbindliche Datenschutzregelungen unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt werden.
Erleichterungen für Telemedizinische Anwendungen
Um die Möglichkeiten von telemedizinischen Anwendungen zu fördern, sollen das bestehende Fernbehandlungs- und verschreibungsverbot überprüft werden.
Einheitliche Standards für Telematikinfrastruktur
Um grundsätzlich jedem Unternehmen zu ermöglichen, eine gesetzeskonforme elektronische Patientenakte anzubieten, sollen transparente und einheitliche Standards für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur gelten.
(pi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 31.5.2017)