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Praxis-Information der KBV zur Telematikinfrastruktur

Zum Online-Rollout hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) uns darüber informiert, dass sie eine umfassende Praxisinformation sowie zwei Infoblätter erstellt hat. Diese stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. In der Praxisinformation werden unter anderem die Komponenten vorgestellt, die Ärzte und Psychotherapeuten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigen. Themen sind auch die Finanzierung, das Versichertenstammdatenmanagement und ab wann die Technik voraussichtlich verfügbar sein wird. Eine Checkliste fasst wesentliche Punkte zusammen, auf die Ärzte und Psychotherapeuten besonders achten sollten.


Als Ergänzung zur Praxisinformation gibt es zwei einseitige Infoblätter: Auf dem einen Infoblatt werden die Komponenten, deren Verfügbarkeit und Finanzierung dargestellt. Auf dem anderen Infoblatt können Ärzte und Psychotherapeuten auf einem Blick sehen, wie viel Geld sie für die Erstausstattung und die laufenden Betriebskosten von den Krankenkassen erhalten. Zur Erstausstattung schreibt die KBV auf ihreer Website:

“Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb in voller Höhe zu übernehmen. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich dazu unter Moderation des Bundesschiedsamtes auf eine Vereinbarung zur Finanzierung der TI geeinigt. Die Vereinbarung ist ab 1. Juli 2017 gültig.”

Diese und weitere Informationen, u.a. eine FAQ-Liste, die nach und nach ergänzt wird, stellt die KBV auf ihrer Internetseite unter www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php bereit. Weitere Infomaterialien sind dort in Vorbereitung.

(Quelle: KBV)

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