Letztes Stündlein für ärztliche Freiberuflichkeit? BDU sieht GOÄ-Novellierung weiterhin kritisch
Trotz vielfältiger Kritik an den bisherigen Verhandlungsergebnissen der Bundesärztekammer (BÄK) zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) haben die Delegierten des Sonderärztetages in Berlin einen Antrag auf Nachverhandlung der bisherigen Verhandlungsergebnisse mit 108 zu 98 Stimmen abgewiesen. Der Leitantrag des BÄK-Vorstandes zur Verhandlung einer neuen GOÄ wurde angenommen und die Bundesregierung aufgefordert, den zwischen BÄK, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe ausgehandelten GOÄ-Kompromiss noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Wir Kritiker sehen unsere Vorbehalte derweil nicht widerlegt und wollen – trotz der Enttäuschung über das Votum – das Vorgehen der BÄK bezüglich der GOÄ-Novellierung weiterhin aufmerksam begleiten.