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Letztes Stündlein für ärztliche Freiberuflichkeit? BDU sieht GOÄ-Novellierung weiterhin kritisch

Trotz vielfältiger Kritik an den bisherigen Verhandlungsergebnissen der Bundesärztekammer (BÄK) zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) haben die Delegierten des Sonderärztetages in Berlin einen Antrag auf Nachverhandlung der bisherigen Verhandlungsergebnisse mit 108 zu 98 Stimmen abgewiesen. Der Leitantrag des BÄK-Vorstandes zur Verhandlung einer neuen GOÄ wurde angenommen und die Bundesregierung aufgefordert, den zwischen BÄK, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe ausgehandelten GOÄ-Kompromiss noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Wir Kritiker sehen unsere Vorbehalte derweil nicht widerlegt und wollen – trotz der Enttäuschung über das Votum – das Vorgehen der BÄK bezüglich der GOÄ-Novellierung weiterhin aufmerksam begleiten.


Der Sonderärztetag am 23. Januar 2016 war satzungsgemäß einberufen worden, da die Ärztekammern der Länder Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg ihn auf Anregung ärztlicher Berufsverbände beantragt hatten. Auch diese Ärzteverbände, zu denen der Berufsverband der Deutschen Urologie e.V. zählt, halten eine Novellierung der GOÄ für längst überfällig. Wir treten für eine Reform ein, die die ärztliche Freiberuflichkeit weiterhin schützt und eine angemessene sowie rechtssichere Vergütung gewährleistet. Unsere Kritik an der gegenwärtigen Novellierungsvorlage zur GOÄ entzündet sich nicht nur an der intransparenten Verhandlungsführung der BÄK und deren mangelnder Informationspolitik.

Kritikpunkt GeKo

Sie richtet sich insbesondere auch dagegen, einer vorgesehenen Gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) – aus BÄK, PKV und Beihilfe – mehr als nur empfehlenden Charakter zuzubilligen. Andernfalls ist wirtschaftlich motivierter Einfluss der PKV auf Fragen zu erwarten, die ausschließlich die Patienten sowie ihre behandelnden Ärzte betreffen. Dies konterkariert die Freiberuflichkeit und stellt einen weiteren Schritt dar, die GOÄ an den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anzunähern.

Getragen wird die Kritik an den bisherigen Verhandlungsergebnissen der BÄK zur Novellierung der GOÄ besonders vom Deutschen Hausärzteverband und der Allianz Deutscher Ärzteverbände, zu dem unter anderen der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFa), der Hartmannbund und der NAV-Virchow-Bund gehören. Die Urologie ist durch den BDU als ordentliches SpiFa-Mitglied und meiner Person im SpiFa-Vorstand direkt vertreten.

Nach Ansicht des BDU haben insbesondere geplante Änderungen im Paragrafenteil der GOÄ derart weitreichende Folgen, dass die BÄK sie nicht ohne entsprechende Legitimierung verhandeln darf. Es wird weit über das ursprüngliche Reformziel, die Anpassung der GOÄ an den medizinischen Fortschritt und die allgemeine Preisentwicklung hinausgegangen. So weckt die Etablierung der GeKo aus Bundesärztekammer und Kostenträgern Assoziationen zu vergleichbaren Einrichtungen der Selbstverwaltung zwischen kassenärztlichen Vereinigungen und der gesetzlichen Krankenkasse zwecks Ausgabenbegrenzung zur Beitragsstabilisierung. Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen der BÄK ist vor diesem Hintergrund auch ein vorgesehenes dreijähriges Monitoring der Ausgabenentwicklung nach Einführung einer neuen GOÄ mit aller Skepsis zu betrachten. Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit bestimmt das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis. Sie dient dem Patienten, indem sie äußere Einflüsse im Verhältnis zum Arzt fern hält. Der Behandlungsvertrag wird zwischen Arzt und Patient geschlossen. Auch die Vergütung ist allein eine Sache zwischen dem Arzt und dem Patienten, die sich an der GOÄ verbindlich zu orientieren hat. Die Rechtsbeziehung des Patienten zu seiner Versicherung, sei es die Beihilfe oder eine private Krankenversicherung, hat darauf keinen direkten Einfluss. Maßgebliches Instrument ist die GOÄ.

Werden nun mit der Novellierung des Paragrafenteils der GOÄ die Kostenträger in die Ausgestaltung des Systems mit einbezogen, schränkt dies zwangsläufig die Freiberuflichkeit ein. Direkt oder indirekt werden wirtschaftliche Interessen der Kostenträger PKV und Beihilfe einfließen. Die Unterscheidungsmerkmale zur gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Selbstverwaltung, bei der Kostenaspekte und Budgetierung zentral sind, werden weniger. Die vorgesehene Einführung der Paragrafen 11a Bundesärzteordnung (Festschreibung der GeKo) und 11b (von BÄK und PKV-Verband angestrebte modellhafte Erprobung und Evaluation von Elementen zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen und Versorgungsqualität) sind bereits als gravierende Zugeständnisse an die Kostenträger zu werten.

Auch die Analogziffern, die in der GOÄ eine zentrale Bedeutung haben, um sie – anders als den unbeweglichen EBM-Leistungskatalog der GKV – flexibel zu halten, bleiben von der geplanten Novellierung nicht unberührt. So sollen sie in Zukunft über die GeKo überprüft werden. Zudem soll dort festgelegt werden, ob beispielsweise eine Analogbewertung in eine neue Gebührenordnungsposition überführt wird. Andererseits ist zu befürchten, dass es auch zum prinzipiellen Ausschluss von Leistungen kommen kann, wenn sie nicht in die GOÄ übernommen werden.

Bürgerversicherung droht

Für den BDU steht außer Frage, dass die Novellierung der GOÄ sich nicht auf die Arzt-Patienten-Beziehung auswirken darf. Wirtschaftliche Interessen der Kostenträger haben außen vor zu bleiben. Andernfalls wird die ärztliche Freiberuflichkeit faktisch ausgehebelt. Es ist jedoch zu befürchten, dass eine Weiterentwicklung der GOÄ durch die GeKo letztlich auf Vorgaben zu Behandlungsleistungen und deren Bewertung durch PKV, Beihilfe und Bundesgesundheitsministerium hinausläuft. Die eigenständige Gebührenordnung als verbindlicher ordnungspolitischer Rahmen zwischen freiberuflichem Arzt und privat versichertem Patienten droht zum Auslaufmodell zu werden. Stattdessen geht ihre Angleichung an EBM-Prinzipien voran. Der Weg für die klammheimliche Einführung einer Bürgerversicherung scheint bereitet.

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Ärzteverbänden erwartet auch der BDU vom Vorstand der Bundesärztekammer einen fairen und offenen Dialog mit der gesamten Ärzteschaft. Auch wenn der Antrag auf Nachverhandlung der bisherigen Verhandlungsergebnisse abgelehnt worden ist, werden die Urologen in enger Absprache mit den anderen Ärzteverbänden weiterhin das Vorgehen der BÄK im Zuge der Novellierung der GOÄ kritisch begleiten.

(BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder, 7.3.2016)

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