Bitte prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge für MFA und angestellte Ärzte.
Falls ab 01.08. bestimmte Angaben im Arbeitsvertrag fehlen oder der Arbeitgeber zu spät über die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses informiert, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.
Hintergrund sind Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG), die insbesondere für Neuverträge ab dem 1.8.2022 gelten. Unter anderem müssen Arbeitgeber nun ausführlicher über die Zusammensetzung des Gehaltes bzw. Lohnes informieren und Fristen und Verfahren für eine Kündigungsschutzklage nennen. Aber auch bei „alten“ Verträgen muss der Arbeitgeber auf Wunsch des Mitarbeiters Auskunft erteilen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Virchowbundes unter:
www.virchowbund.de/arbeitsvertrag
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