SpiFa – Befragung zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gestartet
Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ wurden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) in den Paragraphen 299a und 299b StGB verankert. Es soll damit der besonderen Verantwortung der im Gesundheitswesen tätigen Heilberufsgruppen Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden.