Die Honorarumsätze der Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind im Bundesdurchschnitt in der zweiten Jahreshälfte 2017 gestiegen. Im dritten Quartal betrug das Plus 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, im vierten Quartal 1,2 Prozent je Arzt und Psychotherapeut. Dies geht aus den aktuellen Honorarberichten der KBV hervor.
Behandlungsfallzahlen leicht gesunken
Im dritten Quartal wurden im Vergleich zum Vorjahresquartal je Arzt und Psychotherapeut 0,2 Prozent weniger Behandlungsfälle gezählt. Während die Anzahl der Ärzte um 1,7 Prozent zunahm, stieg die Zahl der Behandlungsfälle um 1,6 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall ist im dritten Quartal 2017 um 2,6 Prozent gestiegen.
Im letzten Quartal 2017 sank die Behandlungsfallzahl je Arzt und Psychotherapeut im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,1 Prozent. Dies ergibt sich aus der Zunahme der Anzahl der Ärzte um 1,8 Prozent mit gleichzeitigem Anstieg der Behandlungsfälle um nur 0,6 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall wies für das vierte Quartal 2017 ein Plus von 2,3 Prozent auf.
Zuwächse aber auch Rückgänge in den Fachgruppen
Im dritten Quartal 2017 können im Vergleich zum Vorjahresquartal im Bundesdurchschnitt die größten Zuwächse des Honorarumsatzes je Arzt bei den Fachärzten für Humangenetik (+8,1 Prozent), den Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin (+7,4 Prozent) und den Fachärzten für Neurochirurgie (+7,0) verzeichnet werden.
Die größten Rückgänge des durchschnittlichen Honorarumsatzes je Arzt weisen im dritten Quartal 2017 die Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie (-2,4 Prozent) und die Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie (-1,9 Prozent) auf.
Im vierten Quartal 2017 lag die Entwicklung des Honorarumsatzes je Arzt fachspezifisch zwischen +6,5 Prozent und -4,3 Prozent.
Quelle: KBV