Service für Urologen
Paragraphenzeichen und Richterhammer

Verkauf nur des Patientenstamms einer Arztpraxis ist unzulässig

Der Praxisinhaber steht oftmals vor vielen organisatorischen Herausforderungen, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, an dem die Praxis oder Praxisanteile abgeben werden. Die Vielschichtigkeit der Praxisabgabe wird häufig unterschätzt und ihre Abgabe gestaltet sich nicht mehr so einfach wie noch vor einigen Jahren. Sie ist infolge immer umfangreicher werdender rechtlicher Rahmenbedingungen ein inzwischen sehr komplexes Konstrukt…. [Weiterlesen]