Qualifikationskurs „Hygienebeauftragter Arzt“ in der urologischen Arztpraxis

Seit 2012 ist durch das Infektionsschutzgesetz den Bundesländern aufgegeben, eine Verordnung zur „Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (HygMedVO) zu erlassen. Dies ist mittlerweile bundesweit – im Detail unterschiedlich – umgesetzt. In allen Bundesländern besteht die Qualifikationsverpflichtung zum „Hygienebeauftragten Arzt“ für ambulant operierende Einrichtungen. Für Praxen mit invasiven Eingriffen besteht diese Verpflichtung nur in einigen KV-Bereichen (z.B. in Nordrhein-Westfalen).

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